Landkreis. Als „Sackgasse für mögliche Azubi“ sieht die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Durch die derzeit gewählte niedrige Altersgrenze von 18 Jahren für Mindestlohnempfänger könnten potenzielle Auszubildende auf die Idee kommen, nach dem Schulabschluss statt einer Ausbildung lieber gleich den Weg auf den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liege...
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